Winterreifenpflicht – auch für Mietwagen

Wer während der Wintermonate einen Mietwagen ordert und sich darauf verlässt, ein „winterbereiftes“ Auto zu bekommen, kann schwer enttäuscht werden. Nicht alle Vermieter statten im Winter ihre Fahrzeuge mit solchen Pneus aus. Darauf weist aktuell das Portal www.billiger-mietwagen.de hin . Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende für ihren Mietwagen Winterreifen buchen und sich diese Bereifung vom Vermieter vor Ort bestätigen lassen. Während bei einigen Angeboten Winterreifen bereits im Preis enthalten sind, fallen teilweise jedoch Zusatzgebühren an. Obwohl es in Europa unterschiedliche Vorschriften zum Einsatz und zur Pflicht von Winterreifen gibt, wird fast überall abgestraft, wer bei Schnee mit Sommerreifen zum Verkehrshindernis wird. Ist man mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, drohen gar Teilschuld und der Verlust des Versicherungsschutzes. Wird in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen lediglich eine „angemessene Bereifung“ verlangt und werden Winterreifen empfohlen, gilt in Teilen Italiens die Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis 15. April. Sind diese beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Kunden Schneeketten für ihren Mietwagen buchen. In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien wiederum können Winterreifen für einzelne Straßen vorgeschrieben sein. Eine generelle Pflicht gibt es jedoch nicht. Liegen bei unseren österreichischen Nachbarn und in der Slowakei zwischen 1. November und 15. April Eis und Schnee auf den Straßen, sind die Fahrzeuge entsprechend umzurüsten. Eine solche Winterreifenpflicht gibt es auch in Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar und in Schweden vom 1. Dezember bis 31. März. (ar/sr)
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